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Externer Meldestellenbeauftragter

Als Ihr Partner im Bereich des Hinweisgeberschutzgesetzes mit nachgewiesener Fachkunde nach §15 Abs. 2 HinSchG unterstütze ich Sie bei der Implementierung eines effektiven Meldekanals, der es Hinweisgebern ermöglicht, sicher und geschützt zu kommunizieren.

Effizienz in der Compliance: Externe Meldestellenbeauftragung

Kosteneffizientes Outsourcing Nutzen Sie die Vorteile des Outsourcings Ihrer internen Meldestelle an einen externen Fachmann, um Kosten zu sparen und Ihr Risiko zu minimieren. Mit dem Inkrafttreten der EU-Whistleblower-Richtlinie, bekannt als Hinweisgeberschutzgesetz (HInSchG), ist die strategische Planung zur Umsetzung dieses Gesetzes entscheidend.

Externer Beauftragter: Die wirtschaftliche Wahl Speziell für KMUs ohne eigene Compliance-Abteilung ist die Wahl eines externen Ombudsmannes aus wirtschaftlichen und praktischen Gründen oft die beste Lösung.

Umfassendes Compliance-Management Ich übernehme die Einrichtung und Verwaltung Ihres digitalen Meldesystems, werte Meldungen aus und kommuniziere mit den Hinweisgebern, um die Vorschriften des HinSchG einzuhalten und professionell auf alle Situationen zu reagieren.

Ihr externer Whistleblowing-Beauftragter Als Ihr externer Partner setze ich alle gesetzlichen Anforderungen um, ohne dass Sie interne personelle oder zeitliche Ressourcen investieren müssen.

Maximale Sicherheit durch externen Meldestellenbeauftragten

Bussgeldrisiken effektiv senken Vertrauen Sie darauf, dass ich Ihre gesetzlichen Fristen akribisch einhalte und Ihr Bussgeldrisiko deutlich reduziere.

Neutralität gewährleistet In meiner Funktion als externer Experte im Hinweisgeberschutzgesetz sind jegliche Interessenkonflikte nach §15 Abs. 1 HinSchG ausgeschlossen und garantiert Ihnen somit objektive Verfahren.

Kompetenz durch Erfahrung Verlassen Sie sich auf einen erfahrenen Fachmann für eine faire, schnelle und angemessene Bearbeitung aller eingehenden Hinweise.

Reputation schützen Eine professionell geführte Meldestelle bewahrt den exzellenten Ruf Ihres Unternehmens bei allen Stakeholdern.

Compliance-Verantwortung

Mein vollumfänglicher Service zum HinSchG und die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Whistleblower Richtlinie)

  • Effiziente Meldesysteme Ich richte verlässliche Kanäle für Whistleblower ein und gewährleiste deren reibungslosen Betrieb.
  • Professionelle Fallbearbeitung Jede Meldung wird von mir sorgfältig und verantwortungsbewusst behandelt.
  • Zielgerichtete Massnahmen Ich setze notwendige Schritte um und informieren über interne sowie externe Meldestellen.
  • Transparente Kommunikation Meine Kommunikation fördert eine positive Meldekultur, ohne dabei zu behindern.
  • Datenschutz und Diskretion Ich schütze die Identität der Hinweisgebenden und handhaben personenbezogene Daten mit höchster Vertraulichkeit.
  • Langfristige Dokumentation Alle Meldungen werden sicher archiviert, mit Zugriffsmöglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Ihre externe Compliance-Expertise

Vielfältiges Serviceangebot Als Ihr externer Meldestellenbeauftragter erweitere ich mein Angebot um essenzielle Zusatzdienste, die das Fundament Ihres Whistleblower-Programms stärken: von Mitarbeiterschulungen über Berichterstattungstools bis hin zur fortwährenden Betreuung.

Fokussierte Sicherheit Mein Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Schutz ihrer Hinweisgeber zu garantieren und Ihnen zu ermöglichen, sich voll und ganz auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Unabhängige und objektive Unterstützung Outsourcen Sie die Whistleblower-Prozesse und gewinnen Sie unparteiische, wirkungsvolle Unterstützung, um den bestmöglichen Schutz zu bieten.
  • Verringertes Haftungsrisiko Senken Sie Ihr rechtliches Risiko und steigern Sie die Effizienz Ihrer Prozesse durch professionelles Management.
  • Aktuelle Expertise Profitieren Sie von meiner kontinuierlichen Fachkenntnis in der aktuellen Gesetzeslage (HinSchG und EU-Whistleblower-Richtlinie), um Ihr Unternehmen stets konform zu halten.
  • Professionelle Fristenüberwachung Überlassen Sie die Einhaltung gesetzlicher Fristen meiner Person als erfahrenen Beauftragten für Ihre Sicherheit.
  • Flexible Meldungsverarbeitung Ich behandele für Sie sowohl anonyme als auch nicht-anonyme Meldungen schnell und diskret, um Risiken für Ihr Unternehmen zu minimieren.

Ihr Experte

Begleitet Ihr Unternehmen auf dem Weg, damit Sie datenschutzkonform aufgestellt sind.

Christian Voigt

Zertifizierter
externer Datenschutzberater